Sie erhalten – nach ärztlicher Diagnosestellung – eine Verordnung mit der Empfehlung für physiotherapeutische Behandlung.
Bewilligung
Diese Zuweisung muss von der zuständigen Gebietskrankenkasse (chefärztlich) bewilligt werden. Wenn Sie es wünschen, übernehme ich gerne diese Angelegenheit!
Therapie
Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Rücksprache. Beim Erstgespräch besprechen wir den weiteren individuellen Therapieablauf.
Bezahlung
Die „Praxis für ganzheitliche Physiotherapie“ ist als Wahlpraxis eingetragen und erwartet die Begleichung der Therapiekosten, BEVOR Sie diese von der Kasse zum Teil rückerstattet bekommen.
Rückerstattung
Nach erfolgter Bezahlung können Sie folgende Unterlagen an die zuständige Gebietskrankenkasse schicken:
Verordnung + Bewilligung + Original-Rechnung + Zahlungsbestätigung + Brief mit der Bitte um Kostenersatz