Das sind wir
Therapieablauf
  1. Verordnung bzw. Zuweisung
  2. Bewilligung
  3. Therapie
  4. Bezahlung
  5. Teil-Rückerstattung
  • Verordnung
  • Sie erhalten – nach ärztlicher Diagnosestellung – eine Verordnung mit der Empfehlung für physiotherapeutische Behandlung.
  • Bewilligung
  • Diese Zuweisung muss von der zuständigen Gebietskrankenkasse (chefärztlich) bewilligt werden. Wenn Sie es wünschen, übernehme ich gerne diese Angelegenheit!
  • Therapie
  • Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Rücksprache. Beim Erstgespräch besprechen wir den weiteren individuellen Therapieablauf.
  • Bezahlung
  • Die „Praxis für ganzheitliche Physiotherapie“ ist als Wahlpraxis eingetragen und erwartet die Begleichung der Therapiekosten, BEVOR Sie diese von der Kasse zum Teil rückerstattet bekommen.
  • Rückerstattung
  • Nach erfolgter Bezahlung können Sie folgende Unterlagen an die zuständige Gebietskrankenkasse schicken:
    Verordnung + Bewilligung + Original-Rechnung + Zahlungsbestätigung + Brief mit der Bitte um Kostenersatz

    Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!